Lohntarife, Lohntarifvertrag

Aktuelle Lohnsituation im Gebäudereiniger-Handwerk


In den letzten Jahren konnten sich die Beschäftigten in der Gebäudereinigung über jährlich steigende Löhne freuen.


Oft mussten dadurch nahezu alle Gebäudereinigungsdienstleister zum Jahresbeginn die Stundenverrechnungssätze erneut anheben und langjährigen Auftraggebern mitteilen, dass sich die Preise geringfügig erhöhen. Abrechnungen ab 42 Euro und mehr / netto / Stunde sind in unseren Gefilden häufige Realität und werden dennoch der Leistung entsprechend sehr häufig mehr als gerecht.


Letztlich muss man auch bedenken, was viele Beschäftigte in dieser Dienstleistungsbranche leisten!

Am 22. September 2022 wurde abschließend die 9. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit für allgemein verbindlich erklärt.

Mindestlöhne vom 01.10.2022-31.03.2024
Lohngruppe 1 - 13,00 €
Lohngruppe 6 - 16,20 €

Mindestlöhne vom 01.04.2024-31.12.2024
Lohngruppe 1 - 13,50 €
Lohngruppe 6 - 16,70 €

Die 9. Verordnung tritt am 31.12.2024 automatisch außer Kraft.

Eine Ausbildung zum Gebäudereiniger wird wie folgt entlohnt*

ab 01.01.2022 - 1. Lehrjahr: West/Ost: 830 EUR

ab 01.01.2022 - 2. Lehrjahr: West/Ost: 965 EUR

ab 01.01.2022 - 3. Lehrjahr: West/Ost: 1.125 EUR


ab 01.01.2023 - 1. Lehrjahr: West/Ost: 850 EUR

ab 01.01.2023 - 2. Lehrjahr: West/Ost: 985 EUR

ab 01.01.2023 - 3. Lehrjahr: West/Ost: 1.150 EUR


*Stand: 06.2022 / Quelle: Die Gebäudedienstleister Bundesinnungsverband - Lohntarifvertrag vom 04.11.2020 / gültig ab 01.01.2021 / Angaben = Arbeitnehmer-Brutto

Aktueller Lohngruppen-spiegel*

01.10.2022 bis 31.03.2024


Lohngruppe 1 - West/Ost: 13,00 €


Lohngruppe 2 - West/Ost: 13,46 €


Lohngruppe 3 - West/Ost: 13,95 €


Lohngruppe 4 - West/Ost: 14,66 €


Lohngruppe 5 - bundesweit entfallen


Lohngruppe 6 - West/Ost: 16,20 €


Lohngruppe 7 - West/Ost: 17,19 €


Lohngruppe 8 - West/Ost: 18,42 €


Lohngruppe 9 - West/Ost: 19,64 €



ab 01.04.2024


Lohngruppe 1 - West/Ost: 13,50 €


Lohngruppe 2 - West/Ost: 13,96 €


Lohngruppe 3 - West/Ost: 14,45 €


Lohngruppe 4 - West/Ost: 15,16 €


Lohngruppe 5 - bundesweit entfallen


Lohngruppe 6 - West/Ost: 16,70 €


Lohngruppe 7 - West/Ost: 17,69 €


Lohngruppe 8 - West/Ost: 18,92 €


Lohngruppe 9 - West/Ost: 20,14 €




*Die Eingruppierung der Lohngruppen finden Sie weiter unten.




Externer Link zu:

Die Gebäudedienstleiter - Bundesinnungsverband: Link zum Mindestlohntarifvertrag

Lohngruppen / Eingruppierung

Kurz und knapp erklärt, warum die meisten Arbeitsgeber in der Gebäudereinigung "nur" Lohngruppe 1 und 6 berücksichtigen;

Lohngruppe 1 und 6 - Diese beiden Lohngruppen sind für alle Reinigungsunternehmen allgemeinverbindlich und müssen berücksichtigt werden. Alle Reinigungsunternehmen die nicht Mitglied der Innung sind, müssen somit den Lohngruppen 2, 3, 4 und 7, 8 und 9 keine Beachtung schenken. Die Lohngruppen 1 und 6 hingegen müssen berücksichtigt werden!

Lohngruppe 1 bis 9 - Die komplette Lohngruppentabelle müssen von den Reinigungsunternehmen berücksichtigt werden, welche Mitglied in der Gebäudereinigerinnung sind. Welche Unternehmen in der Innung sind, erfahren Sie auf den Seiten "Die Gebäudedienstleister - Bundesinnungsverband".


"Benennt ein Arbeitgeber oder dessen Bevollmächtigte (welcher nicht Mitglied der Innung ist) Angestellte / Mitarbeiter an Objekten für "Vorarbeiter", können Diese den Posten ablehnen oder unter Berücksichtigung der Lohngruppen 1-9 als Vorarbeiter tätig werden. Zur Nachweisführung der Vorarbeitertätigkeit genüge der Hinweis "Vorarbeiter" vor oder hinter dem/den Namen auf Leistungs-/Abnahmescheinen mit den Unterschriften der Auftraggeber und ggf. eine Fotokopie."



Lohngruppe 1
 

Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen und Raumausstattungen; Reinigung und Pflege von maschinellen Einrichtungen, sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes.

 

Lohngruppe 2

Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten in OP-, Isolier-, Intensiv-Räumen, sowie TBC-Krankenstationen und Isotopenlabors (qualifizierte Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten).


Lohngruppe 3 

Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, die eine zusätzliche, anerkannte Qualifizierung erfordern (Desinfektor/in, Schädlingsbekämpfer/in, Strahlenschutz-, Gift- und Umweltschutz-Beauftragte/r).


Lohngruppe 4 

Bauschlussreinigungsarbeiten und Vorarbeiter/innen* in der Innen- und Unterhaltsreinigung.

* Das sind Beschäftigte, die vom Arbeitgeber schriftlich zum/zur Fachvor- bzw. Vorarbeiter/in ernannt worden sind. 


Lohngruppe 5 

bundesweit entfallen

 

Lohngruppe 6 

Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen und Außenbauteilen an Bauwerken und Verkehrsmitteln aller Art; Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder), sowie von Außenbeleuchtungsanlagen.


Lohngruppe 7

Tätigkeiten, für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind, die durch eine mindestens dreijährige Berufsausbildung vermittelt werden.


Lohngruppe 8

Geselle/Gesellin mit Ausbildereignungsprüfung, dem/der die Verantwortung für die Lehrlingsausbildung übertragen worden ist.


Lohngruppe 9 

Fachvorarbeiter/in* in der Glas- und Außenreinigung.

* Das sind Beschäftigte, die vom Arbeitgeber schriftlich zum/zur Fachvor- bzw. Vorarbeiter/in ernannt worden sind.



*Stand: 06..2022